Ziel der Abschlussprüfung ist die Erteilung eines Bestätigungsvermerkes. Wir führen diese Prüfung unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und berufsüblichen Grundsätzen durch.
Diese Grundsätze erfordern, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen Fehlaussagen ist. Die Prüfung schließt eine stichprobengestützte Prüfung der Nachweise für Beträge und sonstige Angaben im Jahresabschluss ein. Sie umfasst ferner die Beurteilung der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und vorgenommenen, wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses. Die Aufgabe der Geschäftsführung des geprüften Unternehmens oder dessen steuerlichen Beraters ist es den zu prüfenden Jahresabschluss aufzustellen.
Unsere Gesellschaft erbringt keine Leistungen im Rahmen einer steuerlichen Beratung (außer Stiftungsberatung) und erstellt auch keine Jahresabschlüsse.
Mit einem branchen- und risikofokussierten Prüfungsansatz werden Stärken und Schwächen des Rechnungswesens identifiziert und die finanztechnischen Strukturen des Unternehmens evaluiert.
Eine lückenlose Prüfung aller Geschäftsvorfälle für irgendeinen Zeitraum, wie sie normalerweise zur Feststellung von Unregelmäßigkeiten erforderlich wäre, wird aus Effizienzgründen, berufsüblich nicht durchgeführt.
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